Die privaten Krankenkassen (PKK) und die Beihilfestellen (BHS) übernehmen normalerweise ohne weiteren Antrag die probatorischen Sitzungen. Je nach Krankenkasse und Tarif muss dann für weitere Therapiesitzungen ein Psychotherapieantrag gestellt werden, entweder für eine Kurzzeittherapie mit 25 Stunden oder als Langzeittherapie mit 45 Stunden. Nach der Bewilligung werden die Kosten von der Krankenkasse bzw. der Beihilfestelle übernommen, wobei Sie die von meinem Abrechnungsinstitut gestellten Rechnungen bei Ihrer Versicherung einreichen.
Eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ist in meiner Praxis prinzipiell nicht möglich.
Die Basis der Abrechnung für die Psychotherapiesitzungen ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die von allen privaten Krankenkassen sowie den Beihilfestellen akzeptiert und anerkannt wird.
Natürlich können Sie auch als Selbstzahler in meine Praxis kommen. In Anlehnung an die GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) lege ich individuell das Honorar fest.